Immissionsschutz

Ihre Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz

Der gesetzeskonforme Betrieb seiner Anlagen ist Betreiberverantwortung und in heutiger Zeit eine Voraussetzung für jede unternehmerische Entscheidung.

Als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) berate ich Ihr Unternehmen in allen Fragen des Immissionsschutzes, überwache die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, entwickele Vorschläge zur Verminderung von Emissionen, informiere und schule die Mitarbeiter sowie erstatte der Unternehmensleitung jährlich Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Die allgemeinen Anforderungen an mich als Ihre Immissionsschutzbeauftragte sind im BImSchG unter § 53 – 55 geregelt. Diese werden ergänzt durch die Ausführungsbestimmungen der 5.BimSchV.

Die von mir als Beauftragte wahrzunehmenden Aufgaben sind im BImSchG (§ 54) festgelegt. Ich biete Ihnen meine Leistungen als Immissionsschutzbeauftragte an:

  • Die Entwicklung und Einführung umweltschonender und resourcenschonender Verfahren, Prozesse und Erzeugnisse zu unterstützen
  • Verfahren zur Vermeidung , Verwertung oder umweltschonenden Beseitigungder im Betrieb entstehenden Abfälle hinwirken
  • die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften und die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen überwachen
  • festgestellte Mängel und Vorschläge zur Behebung dieser Mängel entwickeln
  • Schulung und Unterweisung der Betriebsangehörigen über die Verursachung von umweltschädlichen Einflüssen Ihres Betriebes und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verhinderung und Ihre Aufgaben bei diesem Prozeß
  • enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung bei geplanten Investitionsvorhaben, die eine Immissionsschutzrechtliche Relevanz haben
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäftsführung über den Stand der Immissionsschutzmaßnahmen

Gemäß § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV lasse ich mich alle 2 Jahre durch eine Teilnahme an einem entsprechend anerkannten Lehrgang fortbilden, zumeist durch den TÜV Süd.